Teilnahmebedingungen Valentinstags-Gewinnspiel Instagram

Instagram-Gewinnspiel vom 04.02.2022

1. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich. Mit der Teilnahme erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden.  

2. Das Gewinnspiel startet am 04.02.2022 und endet am 14.02.2022 um 23:59 Uhr. Der Gewinner wird am 15.02.2022 bekannt gegeben.

3. Zu gewinnen gibt es Traisenpark-Gutscheine im Wert von € 300,-!

4. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch:

  • Folgen der Traisenpark-Instagram-Seite traisenpark_shopping.
  • Foto vor der Valentinstagskulisse im Erdgeschoß des Traisenpark (Nähe Center-Information) während der Center-Öffnungszeiten machen.
  • Foto auf Instagram mit dem Hashtag #traisenparkvalentinstag2022 und Verlinkung auf die Traisenpark-Instagram-Seite traisenpark_shopping im Zeitraum von 04.02. bis 14.02.2022 posten. Achtung! Das Foto unbedingt im Instagram-Feed deines öffentlichen Profils posten (über ein zusätzliches Story-Posting freuen wir uns natürlich trotzdem 😉)

5. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Österreich, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte von Traisenpark, involvierte Agenturen, sowie deren Angehörige.

Jede Person ist mit nur einem Post teilnahmeberechtigt.  

6. Die Verlosung des Gewinns erfolgt nach Ablauf des Durchführungszeitraumes am 15.02.2022 unter Ausschluss der Öffentlichkeit und Gewährleistung des Zufallsprinzips.

Achtung: Öffentliches Instagram-Profil erforderlich.  

7. Der Gewinner wird per Instagram Direct und über die Kommentarfunktion unter dem Gewinnerpost informiert. Die Gutscheine für den Gewinn stehen ab Bekanntgabe des Gewinners zur Abholung an der Information des Einkaufszentrums Traisenpark bereit. Der Gewinner muss den Gewinn bis Dienstag, 01.03.2022, persönlich entgegennehmen – unter Vorlage eines Ausweises. 

Sämtliche Kosten der Anfahrt und Anreise werden vom Gewinner selbst getragen und können nicht vom Traisenpark eingefordert werden. Sollte einer der Gewinner die Abholung in dieser Zeit nicht tätigen, verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. Es wird dann nach gleichem Vorgehen ein Ersatzgewinner ermittelt, der anschließend ebenfalls ab Bekanntgabe innerhalb eines bestimmten Zeitraums erscheinen muss. Eine Verpflichtung zur Annahme des Gewinns besteht nicht. Keine Barablöse möglich.