Teilnahmebedingungen Valentinstags-Gewinnspiel Instagram

Instagram-Gewinnspiel vom 28.01.2026

1. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich. Mit der Teilnahme erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden.  

2. Das Gewinnspiel startet am 28.01.2026 und endet am 11.02.2026 um 23:59 Uhr. Der Gewinner wird am 12.02.2026 bekannt gegeben.

3. Zu gewinnen gibt es 1x Traisenpark-Gutscheine im Wert von € 100,-!

4. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch:

  • Folge der TRAISENPARK-Instagram-Seite
  • Like diesen Gewinnspiel-Beitrag
  • Markiere deinen Schatz in den Kommentaren bis Mittwoch, 11.02. und beschreibe in 3 Worten, was du an ihm am meisten schätzt

5. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Österreich, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte von Traisenpark, involvierte Agenturen, sowie deren Angehörige.

Jede Person ist mit nur einem Post teilnahmeberechtigt.

6. Die Verlosung des Gewinns erfolgt nach Ablauf des Durchführungszeitraumes am 12.02.2026 unter Ausschluss der Öffentlichkeit und Gewährleistung des Zufallsprinzips.

Achtung: Öffentliches Instagram-Profil erforderlich.

7. Der Gewinner wird per Instagram Direct und über die Kommentarfunktion unter dem Gewinnerpost informiert. Der Gewinner muss den Gewinn innerhalb von 2 Wochen nach Gewinnerbekanntgabe abholen. Wenn der Gewinn innerhalb der Frist nicht abgeholt wird entfällt der Anspruch auf den Gewinn.

Sämtliche Kosten der Anfahrt und Anreise werden vom Gewinner selbst getragen und können nicht vom Traisenpark eingefordert werden. Sollte einer der Gewinner die Abholung in dieser Zeit nicht tätigen, verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. Es wird dann nach gleichem Vorgehen ein Ersatzgewinner ermittelt, der anschließend ebenfalls ab Bekanntgabe innerhalb eines bestimmten Zeitraums erscheinen muss. Eine Verpflichtung zur Annahme des Gewinns besteht nicht. Keine Barablöse möglich.