Teilnahmebedingungen Oster-Schätzspiel

Die ausgefüllt Gewinnkarte ist direkt in einem unserer Stores oder bei der Center-Info abzugeben. Abgabeschluss ist am Do., 14.04.2022 um 19:00 Uhr.

Der Teilnehmer stimmt mit der Abgabe der Teilnahmekarte zu, dass seine angegebenen Daten zum Zwecke der Abwicklung des Gewinnspiels von der Traisenpark GmbH, Dr. Adolf Schärf Straße 9, St. Pölten verwaltet und gespeichert werden. Diese Einwilligung kann jederzeit unter office@traisenpark.at oder Tel. 02742/348316-0 widerrufen werden.

Der Gewinner wird unter Auschluss der Öffentlichkeit ermittelt. Gewinner ist derjenige, der die korrekte Anzahl an Ostereiern im Riesen-Ei errät. Sollten mehrere Teilnehmer die richtige Zahl erraten, wird der Gesamtgewinn auf diese aufgeteilt. Im Falle keiner korrekten Schätzung gewinnt/ gewinnen der/ die Teilnehmer dessen/ deren Schätzung der richtigen Anzahl am nächsten kommt. Sollten hier mehrere Teilnehmer richtig geschätzt haben, wird der Gewinn ebenfalls auf diese aufgeteilt.

Der Gewinner des Oster-Gewinnspiels wird am Fr., 15.04.2022 schriftlich verständigt und auf www.traisenpark.at sowie unserer Facebook-Seite bekanntgegeben.

Voraussetzung für die Abholung des Gewinns ist die Vorlage eines Lichtbildausweises mit Namen und Geburtstdatum. Die Übergabe des Gewinns erfolgt nur an den Gewinner persönlich oder an einen bevollmächtigten Vertreter (Spezialvollmacht mit beglaubigter Unterschrift). Sollte der Gewinn nicht bis Fr., 29.04.2022 (14 Tage) behoben werden, wird/ werden der/die Ersatzgewinner verständigt, dessen/ deren Schätzung der richtigen Anzahl am nächsten lag (bei jedem weiteren Ersatzgewinner ist die 14-tägige Frist ebenso gültig).

Jede Person ist mit nur einer Gewinnkarte teilnahmeberechtigt. Über diese Zahl hinausgehende Gewinnkarten derselben Person können vom Veranstalter ausgeschieden werden. Der Rechtsweg is ausgeschlossen, der Gewinn kann nicht in bar ausgelöst werden. Mitarbeiter von TRAISENPARK und der Firma Werbegestaltung Semler, Traunleitengasse 1, 3121 Karlstetten sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme ist ab dem vollendeten 14. Lebensjahr möglich.