Facebook-Gewinnspiel vom 24.03.20251. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern Traisenpark GmbH als Betreiber der Traisenpark-Facebook-Seite. Die bereitgestellten Informationen werden einzig für das Gewinnspiel verwendet. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich. Mit der Teilnahme erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden.
2. Das Gewinnspiel startet am 24.03.2025 und endet am 19.04.2025 um 17:00 Uhr. Der Gewinner wird am 22.04.2025 bekannt gegeben.
3. Zu gewinnen gibt es € 500,- in Form von TRAISENPARK-Gutscheine.
4. Die Anmeldung zum Gewinnspiel erfolgt durch das Kommentieren der geschätzten Ostereieranzahl des Riesen-Osterei (zu finden im Traisenpark im EG beim Haupteingangsbereich). Jede Person ist mit nur einer Schätzung teilnahmeberechtigt.5. Kommentare, die gegen die Facebook-Richtlinien, österreichisches Recht, unsere Netiquette und/oder das Copyright verstoßen, werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Teilnehmer ist damit von der Verlosung ausgeschlossen. 6. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Österreich, die bei der Teilnahme mindestens 16 Jahre alt und Fan der Traisenpark-Facebook-Seite sind. Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte von Traisenpark, involvierte Agenturen, sowie deren Angehörige. 7. Der Gewinner wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit ermittelt. Gewinner ist derjenige, der unter allen eingereichten Tipps die korrekte Anzahl an Ostereiern im Riesen-Ei errät. Sollten mehrere Teilnehmer die richtige Zahl erraten, wird der Gesamtgewinn auf diese aufgeteilt. Im Falle keiner korrekten Schätzung gewinnt/gewinnen der/die Teilnehmer dessen/deren Schätzung der richtigen Anzahl am nächsten kommt. Sollten hier mehrere Teilnehmer richtig geschätzt haben, wird der Gewinn ebenfalls auf diese aufgeteilt. Der Gewinner des Oster-Gewinnspiels wird am Di., 22.4.2025 schriftlich verständigt und auf www.traisenpark.at sowie unserer Facebook-Seite bekanntgegeben. Voraussetzung für die Abholung des Gewinns ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises mit Namen und Geburtsdatum. Die Übergabe des Gewinnes erfolgt nur an den Gewinner persönlich oder an einen bevollmächtigten Vertreter(Spezialvollmacht mit beglaubigter Unterschrift). Sollte der Gewinn nicht bis Di., 6.5.2025 (14-tägige Frist) behoben werden, verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird einmalig ein Ersatzgewinner, der ebenfalls im Rahmen der Verlosung ermittelt wurde, benachrichtigt. (hier ist die 14-tägige Frist ebenso gültig). Jede Person ist nur einmal (eine Gewinnkarte oder ein Facebook-Kommentar) teilnahmeberechtigt. Über diese Zahl hinausgehende Gewinnkarten und Facebook-Kommentare derselben Person können vom Veranstalter ausgeschieden werden. Die Teilnahme ist ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich.8. Der Gewinner wird über die Kommentarfunktion des Facebook-Postings auf www.traisenpark.at sowie unserer Facebook-Seite bekanntgegeben. Der Gewinn liegt bei der Center-Info im EG bereit und kann unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bis 2 Wochen nach der Gewinnermittlung (6.5.2025) abgeholt werden.
Sämtliche Kosten der Anfahrt und Anreise werden vom Gewinner selbst getragen und können nicht vom Traisenpark eingefordert werden. Sollte einer der Gewinner die Abholung in dieser Zeit nicht tätigen, verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. Es wird dann nach gleichem Vorgehen einmalig ein Ersatzgewinner ermittelt, der anschließend ebenfalls ab Bekanntgabe innerhalb eines bestimmten Zeitraums erscheinen muss. Eine Verpflichtung zur Annahme des Gewinns besteht nicht.