1. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern Traisenpark GmbH als Betreiber der Traisenpark-Facebook-Seite. Die bereitgestellten Informationen werden einzig für das Gewinnspiel verwendet. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich. Mit der Teilnahme erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden.
2. Das Gewinnspiel startet am 19.11.2023 und endet am 23.11.2023 um 12:00 Uhr. Die/Der Gewinner:in wird am 23.11.2023 bekannt gegeben.
3. Zu gewinnen gibt es TRAISENPARK-Gutscheine im Wert von 100 Euro.
4. Die Anmeldung zum Gewinnspiel erfolgt durch das Liken der Traisenpark-Facebook-Seite und kommentieren des Gewinnspielbeitrags.
5. Kommentare, die gegen die Facebook-Richtlinien, österreichisches Recht, unsere Netiquette und/oder das Copyright verstoßen, werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Teilnehmer ist damit von der Verlosung ausgeschlossen.
6. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Österreich, die Fan der Traisenpark-Facebook-Seite sind. Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte von Traisenpark, involvierte Agenturen, sowie deren Angehörige.
7. Die Verlosung des Gewinns erfolgt nach Ablauf des Durchführungszeitraumes unter Ausschluss der Öffentlichkeit und Gewährleistung des Zufallsprinzips.
8. Der Gewinner wird über die Kommentarfunktion des Facebook-Postings auf Facebook und in einer privaten Nachricht informiert. Der Gewinn wird bei der Center-Info im EG bis 2 Wochen nach der Gewinnermittlung hinterlegt. Abholung kann nur bei Vorlage eines Lichtbildausweises erfolgen.
Sämtliche Kosten der Anfahrt und Anreise werden vom Gewinner selbst getragen und können nicht vom Traisenpark eingefordert werden. Wird der Gewinn nicht abgeholt wird ein Ersatzgewinner ermittelt, der anschließend ebenfalls ab Bekanntgabe innerhalb eines bestimmten Zeitraums erscheinen muss. Eine Verpflichtung zur Annahme des Gewinns besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, der Gewinn kann nicht in bar abgelöst werden.