Teilnahmebedingungen Facebook-Gewinnspiel

Facebook-Gewinnspiel vom 05.12.2024


1. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern Traisenpark GmbH als Betreiber der Traisenpark-Facebook-Seite. Die bereitgestellten Informationen werden einzig für das Gewinnspiel verwendet. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich. Mit der Teilnahme erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden.  

2. Das Gewinnspiel startet am 05.12.2024 um 08:00 Uhr und endet am 08.12.2024 um 23:59 Uhr. Der Gewinner wird am 09.12.2024 bekannt gegeben.

3. Zu gewinnen gibt es 1x Familien Genusspaket von Hager (1x Sankt Pöltner, 3x Stangerl nach Wahl, 2x Schokocroissant, 2x Zuckerkipferl, 2x Coffee to go).

4. Die Anmeldung zum Gewinnspiel erfolgt durch das Liken der Traisenpark-Facebook-Seite und der Bäckerei-Hager-Facebook-Seite, das Liken des Gewinnspiel-Beitrags und das Kommentieren des Traisenpark Facebook-Gewinnspiel-Beitrags mit der Beantwortung der Gewinnspiel-Frage (Markiere die Person, mit der du das Family Package gerne teilen willst!).

5. Kommentare, die gegen die Facebook-Richtlinien, österreichisches Recht, unsere Netiquette und/oder das Copyright verstoßen, werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Teilnehmer ist damit von der Verlosung ausgeschlossen.  

6. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Österreich, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt und Fan der Traisenpark-Facebook-Seite sind. Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte von Traisenpark, involvierte Agenturen, sowie deren Angehörige.  

7. Die Verlosung des Gewinns erfolgt nach Ablauf des Durchführungszeitraumes unter Ausschluss der Öffentlichkeit und Gewährleistung des Zufallsprinzips.  

8. Der Gewinner wird über die Kommentarfunktion des Facebook-Postings auf Facebook und in einer privaten Nachricht informiert. Der Gewinn kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises im Traisenpark bis 2 Wochen nach Bekanntgabe des Gewinners bei der Centerinformation des Traisenparks St. Pölten im EG abgeholt werden.

9. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen oder die Art der Verlosung jederzeit zu ändern. Eine solche Änderung wird umgehend bekannt gegeben. Weiters behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Gewinnspiel bzw. die Verlosung jederzeit ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere bei Vorliegen von Gründen, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels bzw. der Verlosung stören oder verhindern würden.

10. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer erklärt sich durch die Teilnahme am Gewinnspiel damit einverstanden, dass die bekannt gegebenen personenbezogenen Daten (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) gespeichert und die Auslosung sowie die Abwicklung im Falle eines Gewinns inkl. Bildmaterial medial veröffentlicht werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur dann, wenn dies für die Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist.

Sämtliche Kosten der Anfahrt und Anreise werden vom Gewinner selbst getragen und können nicht vom Traisenpark eingefordert werden. Sollte einer der Gewinner die Abholung innerhalb der 2 wöchigen Abholfrist in dieser Zeit nicht tätigen, verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. Es wird dann nach gleichem Vorgehen ein Ersatzgewinner ermittelt, der anschließend ebenfalls ab Bekanntgabe innerhalb eines bestimmten Zeitraums erscheinen muss. Eine Verpflichtung zur Annahme des Gewinns besteht nicht.