Teilnahmebedingungen Vatertags-Gewinnspiel

Facebook-Gewinnspiel vom 30.05.2022 powered by Bezirksblätter


1. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern Traisenpark GmbH als Betreiber der Traisenpark-Facebook-Seite. Die bereitgestellten Informationen werden einzig für das Gewinnspiel verwendet. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich. Mit der Teilnahme erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden.  

2. Das Gewinnspiel startet am Mo, 30.05.2022 und endet am So, 12.06.2022 um 23:59 Uhr. Der Gewinner wird am Mo, 13.06.2022 bekannt gegeben.

3. Zu gewinnen gibt es 3x €100,- Traisenpark-Gutscheine.

4. Die Anmeldung zum Gewinnspiel erfolgt durch das Kommentieren des Facebook-Beitrags, indem man folgenden Satz vervollständigt: “Mein Papa ist ein Superheld, weil…” und durch das Liken der Traisenpark-Facebook-Seite.

5. Kommentare, die gegen die Facebook-Richtlinien, österreichisches Recht, unsere Netiquette und/oder das Copyright verstoßen, werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Teilnehmer ist damit von der Verlosung ausgeschlossen.  

6. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Österreich, die Fan der Traisenpark-Facebook-Seite sind. Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte von Traisenpark, involvierte Agenturen, sowie deren Angehörige und Mitarbeiter der Bezirksblätter.  

7. Die Verlosung des Gewinns erfolgt nach Ablauf des Durchführungszeitraumes unter Ausschluss der Öffentlichkeit und Gewährleistung des Zufallsprinzips.  

8. Der Gewinner wird über die Kommentarfunktion des Facebook-Postings auf Facebook und in einer privaten Nachricht informiert. Voraussetzung für die Abholung des Gewinnes ist die Vorlage eines Lichtbildausweises mit Namen und Geburtsdatum. Die Übergabe des Gewinnes erfolgt am Mittwoch, den 15.06.2022, nur an den Gewinner persönlich oder an einen bevollmächtigten Vertreter (Spezialvollmacht mit beglaubigter Unterschrift).

Sämtliche Kosten der Anfahrt und Anreise werden vom Gewinner selbst getragen und können nicht vom Traisenpark eingefordert werden. Wird der Gewinn nicht abgeholt wird ein Ersatzgewinner ermittelt, der anschließend ebenfalls ab Bekanntgabe innerhalb eines bestimmten Zeitraums erscheinen muss. Eine Verpflichtung zur Annahme des Gewinns besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, der Gewinn kann nicht in bar abgelöst werden.