1. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern Traisenpark GmbH als Betreiber der Traisenpark-Facebook-Seite. Die bereitgestellten Informationen werden einzig für das Gewinnspiel verwendet. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich. Mit der Teilnahme erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden.
2. Das Gewinnspiel startet am 03.09.2021 und endet am 07.09.2021 um 23:59 Uhr. Der Gewinner wird am 08.09.2021 bekannt gegeben.
3. Zu gewinnen gibt es 2×2 Tickets für “Hilfe, ich habe meine Freunde geschrumpft” von und im Hollywood Megaplex.
4. Die Anmeldung zum Gewinnspiel erfolgt durch das Kommentieren des Facebook-Beitrags und durch das Liken der Traisenpark-Facebook-Seite.
5. Kommentare, die gegen die Facebook-Richtlinien, österreichisches Recht, unsere Netiquette und/oder das Copyright verstoßen, werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Teilnehmer ist damit von der Verlosung ausgeschlossen.
6. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Österreich, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt und Fan der Traisenpark-Facebook-Seite sind. Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte von Traisenpark, involvierte Agenturen, sowie deren Angehörige.
7. Die Verlosung des Gewinns erfolgt nach Ablauf des Durchführungszeitraumes unter Ausschluss der Öffentlichkeit und Gewährleistung des Zufallsprinzips.
8. Der Gewinner wird über die Kommentarfunktion des Facebook-Postings auf Facebook und in einer privaten Nachricht informiert. Der Gewinn muss bei der Center-Information im EG bis 17.09.2021 abgeholt werden.
Sämtliche Kosten der Anfahrt und Anreise werden vom Gewinner selbst getragen und können nicht vom Traisenpark eingefordert werden. Sollte einer der Gewinner die Abholung in dieser Zeit nicht tätigen, verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. Es wird dann nach gleichem Vorgehen ein Ersatzgewinner ermittelt, der anschließend ebenfalls ab Bekanntgabe innerhalb eines bestimmten Zeitraums erscheinen muss. Eine Verpflichtung zur Annahme des Gewinns besteht nicht.